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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Vermietung der eKutsche

Diese gelten in Verbindung mit den AGB der eKutsche Leipzig (www.ekutscheleipzig.de).

Verbringung der eKutsche innerhalb Deutschlands zwecks Vermietung

Für die Verbringung der eKutsche zwecks Vermietung und zusätzliche Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Konditionen:
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. Angefangene Tage zählen voll. Der Einsatz beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung aus der Leipziger Garage der eKutsche und endet mit der Rückgabe am vertraglich vereinbarten Ort.

Versand der eKutsche / Gefahrenübergang

Der Versand / Transport der eKutsche erfolgt nur bei gleichzeitigem Abschluss einer abgeschlossenen Transportversicherung auf Kosten des Kunden auf dem von eKutscheLeipzig gewählten Versandweg und ist in der Regel als geschlossener Transport zulässig. Offene Transporte bedürfen der expliziten taggenauen Zustimmung von eKutscheLeipzig.

Die eKutsche darf ausschließlich von durch eKutscheLeipzig geschultem oder beauftragtem Personal betrieben werden. Der Gefahrenübergang tritt bei Übergabe an den Kunden oder den für diesen Transport beauftragten Spediteur ein.

Gebrauch der eKutsche allgemein, besondere Regeln bei Vermietung und Rückgabe der eKUTSCHE

Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der eKutsche. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der eKutsche verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen und Vorgaben von eKutscheLeipzig sind zu befolgen.

Der Kunde bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der eKutsche sowie den notwendigen Rechtsvorschriften vertraut zu sein (z.B. Unfallverhütungs-vorschriften, berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Erfordernis, Personenbeförderungsschein, etc.).

Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf den für den Straßenverkehr zugelassenen befestigten und geeigneten Straßen in je nach Straßenuntergrund angemessener Geschwindigkeit. Das Befahren von Waldwegen und unbefestigten Wegen ist untersagt.

Die StVO gilt uneingeschränkt für die Nutzung der eKutsche.

Der Kunde ist verpflichtet, die eKutsche gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Weiter-gabe oder Untervermietung der eKutsche ist nicht gestattet. Der Kunde hat die eKutsche in seinem unmittelbaren Zugriff zu belassen und sie nur an den vertraglich vereinbarten Einsatzorten einzusetzen.

Die Lagerung der eKutsche über Nacht hat in einem geschlossenen, abschließbaren, sicheren Raum zu erfolgen, in der die eKutsche über Nacht mittels einer genügend abgesicherten Haushaltsteckdose geladen werden kann. Die Ladezustand der eKutsche sowie der Luftdruck der Reifen sind regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.

Der Kunde ermöglicht in gemeinsamer Absprache eKutscheLeipzig die jederzeitige Überprüfung der eKutsche. Der Verkauf sowie die Verpfändung sind untersagt, die eKutsche verbleibt in jedem Fall Eigentum von eKutscheLeipzig.

Von einer Pfändung durch Inanspruchnahme Dritter, bei Verlust und bei Schäden gleich welcher Ursache, ist eKutscheLeipzig unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Kunde.

Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die eKutsche nach Ablauf der Einsatzdauer außerhalb Leipzigs unverzüglich an eKutscheLeipzig auf dem vertraglich vereinbarten Weg (geschlossener Transport) am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde eKutscheLeipzig jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Verzögert sich das Eintreffen der eKutsche über die im Vertrag vereinbarte Mietdauer hinaus, wird die zusätzliche Zeit zzgl. etwaiger Verdienstausfälle/Schadenersatz in Rechnung gestellt. Dem Mieter ist bekannt, dass die eKutsche tageweise vermietet wird. Umfasst die Verzögerung der Rückgabe über die Vertragsdauer hinaus einen weiteren auch nur angefangenen Tag, wird eine zusätzliche Tagesrate als Nutzungsvergütung fällig. Dem Mieter wird der Gegenbeweis des Eintritts eines geringeren Schadens eingeräumt. Eine vorzeitige Rückgabe der eKutsche wirkt keine Vergünstigung des vereinbarten Preises; diese vorzeitige Rückgabe kann seitens des Kunden nicht verlangt werden. §545 BGB findet keine Anwendung.

Wird die eKutsche durch Verschulden des Kunden nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück-gegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche eKutscheLeipzig für die Zeit, die für die Reinigung, Instandhaltung bzw. Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Weitergehender Verdienstausfall/Schadenersatz der eKutscheLeipzig wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Gegenbeweis eines geringeren Schadens wird dem Kunden eingeräumt. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich unter Anwesenheit beider Vertragsparteien; es wird ein Rückgabeprotokoll von beiden Vertragsparteien erstellt.

Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, wirkt dies nicht zu Lasten der eKutscheLeipzig.

Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der eKutsche, die während der Einsatzdauer an der eKutsche und ihrem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen gemäß den allgemeinen gesetzlichen Haftungsregeln. Insofern haftet der Kunde nicht, wenn er die Pflichtverletzung iSd. Verschuldens nicht zu vertreten hat.

Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht eingeräumt, eine Versicherung für diesen Wagnisfall – KASKO Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt – abzuschließen. Wenn Versicherungen von eKutsche in Anspruch genommen werden sollten, durch Schäden die der Kunde zu vertreten hat, ist eine eventuelle Schlechterstellung durch z.B. erhöhte Schadenfreiheitsrabatte zu durch den Kunden zu kompensieren.

Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden zu erfüllenden Pflicht/Obliegenheit ist eKutscheLeipzig berechtigt, ihre Leistung zur Haftungsfreistellung, in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; Der Kunde trägt hierbei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit / Obliegenheitsverletzung.

Bei strittigen Positionen kann ein zugelassener Sachverständiger (z.B. der IHK Sachsen) zu Lasten des hieraus ermittelten Verursachers hinzugezogen werden; im Fall einer quotalen Schadensverursachung tragen die Parteien die Kosten äquivalent quotal.

Sollte die eKutsche oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und eKutscheLeipzig zu benachrichtigen. Dies gilt auch für jeden Unfall, insbesondere mit Beteiligung Dritter Personen und / oder Fahrzeugen.

Genehmigungen

Der Kunde ist für das Einholen von Genehmigungen aller Art (öffentlich-rechtlich und/oder privat) zum Betreiben der eKutsche nebst etwaigen Dienstleistungen für den jeweiligen Einsatzort verantwortlich.

Stand März 2022